Die private Haftpflichtversicherung - Zum Schutz Dritter oder zum eigenen Schutz
Wer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, der kann ruhig schlafen. Er braucht sich keine Gedanken darüber zu machen, wie er den Schaden bezahlen soll, wenn ihm einmal ein Missgeschick mit kostspieligen Folgen unterläuft. Die Haftpflichtversicherung trägt für den Versicherungsnehmer die Schadensersatzansprüche Dritter, die infolge eines durch den Versicherten verursachten Schadens geltend gemacht werden. Der Geschädigte bekommt den Schaden direkt von der Versicherung ersetzt.
Aber nicht jeder schließt eine Haftpflichtversicherung ab. Sei es aus Kostengründen – wobei eine gute Haftpflichtversicherung nicht einmal teuer ist – oder aus anderen Gründen wie etwa Sorglosigkeit. Ungefähr ein Drittel hat keine private Haftpflichtpolice. Laut Gesetz haftet der Verursacher für den entstandenen Schaden mit Vermögen und Einkommen. Aber wie sieht es aus wenn bei einem Schadensverursacher, der keine Haftpflichtversicherung sein Eigen nennt, nichts zu holen ist? Dann sieht es für den Geschädigten übel aus. Im Zweifelsfall bleibt er auf seinem Schaden sitzen. Handelt es sich bei dem Schaden nur um eine Lappalie, so ist das vielleicht ärgerlich, nicht aber tragisch. Anders sieht es aus, wenn der entstandene Schaden finanziell schmerzt und der Geschädigte durch monatliche Pfändung beim Verursacher nur einen Bruchteil der Schadensforderung erstattet bekommt.
Man stelle sich folgendes Szenario vor: Ein Fahrradfahrer verletzt einen Passanten so sehr, dass dieser ins Krankenhaus eingewiesen werden muss und eine lange Krankengeschichte beginnt. Aufgrund der Unfallverletzung wird das Unfallopfer berufsunfähig, die Existenzgrundlage entfällt. Die finanzielle Not wird auch durch die gesetzliche Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit nicht gelindert.
Böse, wenn dann beim Schadensverursacher keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Gut, dass man sich selbst vor solchen Katastrophen absichern kann: Mit einem Zusatz zur eigenen Haftpflichtversicherung. Nicht jede, aber einige Versicherungsgesellschaften bieten im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung auch Opferschutz an. Das entsprechende Erweiterungsmodul heißt im Versicherungsjargon „Forderungsausfalldeckung“. Wer dieses Modul in seinem Versicherungsvertrag enthalten hat, erhält Versicherungsleistungen auch, wenn er nicht Schadensverursacher, sondern selbst Opfer ist, und er den Schaden vom „Täter“ nicht ersetzt bekommen kann. Grundvoraussetzung für die Leistungszahlungen aus der Forderungsausfalldeckung der Haftpflichtversicherung ist, dass der Versicherungsnehmer vor Gereicht nachweist, dass der Schadensverursacher namentlich bekannt ist und aufgrund von Zahlungsunfähigkeit den Schaden finanziell nicht ausgleichen kann. Auch eine Zwangsvollstreckung muss erfolglos bleiben. Erst dann leistet die Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung Hilfe.